STODO | Wärme

Es spricht vieles für eine neue innovative Wärmeanlage von den Gemeindewerken Stockelsdorf GmbH. Mit den Gemeindewerken haben Sie einen zuverlässigen Partner, der im Gebiet der Wärmeversorgung schon über 100 Kunden in über 50 Liegenschaften betreut. Wir bieten verschiedenste  Wärmelösungen an, hierbei kann die Wärmeanlage durch unterschiedliche Techniken (BHKW, Erdgas, Holzschnitzel, etc.) realisiert werden.

mehr erfahren
  • Wärmeanlage mit anschließendem Nah- und Fernwärmenetz für den Neubaubereich, Bestandsbauten sowie öffentlichen Gebäuden
  • Wärmelösungen vom EFH-Bereich bis hin zum MFH und mittelständische Unternehmen
  • Umwelt Aspekte: CO2- Einsparung  sowie Stromerzeugung, aktiv die Energiewende einleiten
  • Energieeinsparung durch neueste Technik
  • Es kann bei Bedarf ein Primärenergiefaktorgutachten erstellt werden
  • Kostenkontrolle durch Rund-um-sorglos-Paket
  • Keine BSM-Gebühren
  • Top gewartete Wärmeanlagen durch qualifizierte Fachunternehmen
  • Aufwertung Ihrer Immobilie

Weitere Argumente für eine Wärmeanlage von den Gemeindewerken Stockelsdorf GmbH:

  • Energieeinsparende, moderne Technik
  • Schornsteinanpassung und Demontage der Altanlage
  • Regelmäßige Wartung und etwaige Reparaturen
  • 24-Stunden-Notdienst
  • Kosten für Schornsteinfegerarbeiten
  • Rund-um-sorglos-Paket

Entscheiden Kundenvorteile:

  • Keine Investitionskosten, kein Risiko
  • Keine Reparaturkosten
  • Keine Wartungskosten
  • Bis zu 25 % Heizkostenersparnis

Details:

  • Kosten teilen sich in Grundpreis (GP) und Arbeitspreis (AP)
  • GP abhängig von der Investitionssumme
  • AP abhängig u. a. von dem Gaspreis
  • GP und AP werden jährliche angepasst, nachvollziehbar durch transparente Preisgleitklausel

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Wissenswertes rund um Wärme

Produktinformationen Wärme

Erläuterung der wesentlichen Vertragsinhalte

Umfang

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH (GWS) errichten und betreiben im Gebäude des Kunden eine erdgasbetriebene Wärmeerzeugungsanlage. Bei Bedarf wird eine Solarthermie Anlage montiert. Die Wärmeanlage ist für die Heizwasser- und Warmwassererwärmung verantwortlich. Für die Laufzeit des Vertrages sind die GWS Eigentümer der Wärmeanlage.

Fabrikat, Leistung und andere technischen Grundlagen gibt der Kunde zusammen mit dem von ihm ausgewählten Fachbetrieb vor.

Die GWS liefern eine maximale Vorlauftemperatur des Heizwassers von 80°C.
Sämtliche Wartungs- und Servicearbeiten werden ohne weitere Berechnung von den GWS übernommen. Auch die anfallenden Schornsteinfegergebühren sind hier mit enthalten.

Errichtung der Wärmeanlage

Der Kunde stellt den GWS für die Errichtung und den Betrieb der Wärmeanlage für die Dauer des Vertrages in seinem Gebäude einen geeigneten Aufstellraum sowie ggf. für die Errichtung der Solaranlage eine geeignete Dachfläche kostenfrei zur Verfügung. Nachdem der Kunde ein Angebot von einem Fachbetrieb erhalten hat, welches ihm zusagt, beauftragen die GWS diesen mit der Errichtung der Wärmeanlage.

Wärmelieferung und Betrieb der Anlage

Der Kunde verpflichtet sich die von den GWS gelieferte Wärme abzunehmen. Neben dem Betrieb übernehmen die GWS Wartung, Störungsdienst, Schornsteinfegergebühren und Servicearbeiten der Wärmeanlage.

Service der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH

Die GWS schließen einen Wartungsvertrag mit einem qualifizierten Fachunternehmen für die Wärmeanlage ab. Die GWS übernehmen während der gesamten Vertragslaufzeit alle notwendigen Servicearbeiten. Ebenfalls mit eingeschlossen sind die gesetzlich vorgeschriebene Abgas- und Abgaswegeprüfung, die ohne gesonderte Berechnung von den GWS durchgeführt werden.
Bei Eigenverschulden durch z.B. Beschädigung oder Unbrauchbarmachung der Anlage trägt der Kunde die entstandenen Kosten.

Die Terminplanung für die Wartungs- und Servicearbeiten werden mit dem Kunden direkt abgesprochen. Im Falle einer Störung wird diese umgehend an das Vertragsunternehmen weitergeleitet, dieses wird die Störungsbehebung umgehend einleiten.

Vertragsbeginn, Dauer, Übernahme der Anlage

Der Vertrag kommt zustande sobald die GWS den vom Kunden unterzeichneten Vertrag bestätigen. Die Pflicht der GWS zur Wärmelieferung und des Kunden zur Abnahme und Bezahlung der Wärme beginnt mit erstmaliger Inbetriebsetzung. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre und verlängert sich um jeweils fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht vorher mit einer Frist von neun Monaten schriftlich gekündigt wurde. Nach Beendigung des Vertrages kann die Anlage vom Kunden für den Sachzeitwert erworben werden.

Verordnung
Fernwärme ab 2021