Stromvertrieb
EEG Veröffentlichung 2015
Bericht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2016
für das Kalenderjahr 2015
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA): 20006875
Regelverantwortliche(r) Übertragungsnetzbetreiber: Tennet TSO GmbH
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) – also natürliche oder juristische Personen, die Elektrizität an Letztverbraucher liefern – sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, dem jeweils regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) unverzüglich die an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge mitzuteilen und bis zum 31. Mai eines Jahres eine Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen. Zudem sind EVU verpflichtet, u. a. einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen mitgeteilten Daten auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Um die finanziellen Förderungen und die geförderten Energiemengen vollständig nachvollziehen zu können, soll im Folgenden zum besseren Verständnis der sog. EEG-Ausgleichsmechanismus in seinen Grundzügen dargestellt werden:
EEG 2015
Nach dem EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Anlagen) vorrangig an sein Netz anzuschließen und den Strom vorrangig abzunehmen. Der Strom wird entweder an den Netzbetreiber (1a) oder im Rahmen der sog. Direktvermarktung an einen Dritten (1b) verkauft und der Anlagenbetreiber erhält vom Netzbetreiber eine finanzielle Förderung nach dem EEG (Einspeisevergütung (1a) oder Marktprämie (1b)), wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden (1. Stufe). Der Netzbetreiber verkauft den abgenommenen Strom an den ihm vorgelagerten ÜNB – wenn und soweit der Netzbetreiber den Strom abgekauft hat – und erhält die finanzielle Förderung, die an den Anlagenbetreiber ausgekehrt wurde (2. Stufe). Von der finanziellen Förderung werden die sog. vermiedenen Netzentgelte in Abzug gebracht, die nach § 18 Abs. 2 und 3 Stromnetzentgeltverordnung ermittelt werden. Der Strom wird dann zwischen den vier in der Bundesrepublik tätigen ÜNB (50Hertz Transmission GmbH, Tennet TSO GmbH, Amprion GmbH und Transnet BW GmbH) so ausgeglichen, dass jeder ÜNB bezogen auf die in seiner Regelzone an Letztverbraucher gelieferten Strommengen die gleiche Belastung trägt (3. Stufe). Der Strom wird dann an der Börse von den ÜNB verkauft (a). Die Erlöse aus diesem Verkauf fließen bildlich gesprochen auf ein „EEG-Konto“ (b), aus dem u. a. auch die Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber gezahlt werden (c). Da die Erlöse aus dem Verkauf in aller Regel geringer als die ausgezahlten EEG-Vergütungen sind, weist das „EEG-Konto“ grundsätzlich eine Unterdeckung auf. Dieser Saldo wird auf die insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland an Letztverbraucher gelieferte Strommenge und teilweise auf die eigenverbrauchten Strommengen verteilt (sog. EEG-Umlage). Die genaue Höhe der EEG-Umlage wird durch die ÜNB zum 15.10. eines Jahres jeweils für das Folgejahr ermittelt (zur genauen Berechnung der EEG-Umlage siehe die veröffentlichten Daten der ÜNB unter www.netztransparenz.de).
Die EEG-Umlage für das Jahr 2015 betrug z. B. 6,170 ct/kWh. Entsprechend seiner an Letztverbraucher gelieferten Strommenge muss ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) dann an den ÜNB die EEG-Umlage zahlen. Entsprechendes gilt – mit gewissen Einschränkungen – für Eigenversorger (4. Stufe). Das EVU reicht die EEG-Umlage dann in der Regel an den Letztverbraucher weiter (5. Stufe).
Die von den EVU an die ÜNB mitgeteilten Energiemengen sind damit Grundlage für die Zahlungspflicht der EVU für die EEG-Umlage im vergangenen Kalenderjahr.
Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH hat die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß § 74 EEG 2015 an den ÜNB, Tennet TSO GmbH, übermittelt. Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH hat alle unmittelbar an Letztverbraucher gelieferten Strommengen berücksichtigt, die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung ermittelt werden konnten. Die an Letztverbraucher im Jahr 2015 gelieferten Strommengen betrugen danach 2.750.123 kWh.
1. An nicht privilegierte Letztverbraucher gelieferte Strommengen
Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH hat alle unmittelbar an nicht-privilegierte Letztverbraucher gelieferten Strommengen berücksichtigt, die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung ermittelt werden konnten. Die an nicht-privilegierte Letztverbraucher im Jahr 2015 gelieferten Strommengen betrugen danach 4.069.460 kWh.
Die insgesamt an Letztverbraucher im Jahr 2015 gelieferten Strommengen betrugen danach 4.069.460 kWh.
Grundlage für die Angabe „Stromlieferung an Letztverbraucher“ waren die gesamten dem EVU vorliegenden Daten zum Verbrauch der belieferten Letztverbraucher, insbesondere die von den Netzbetreibern ermittelten und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen des Lieferanten-Rahmenvertrages übermittelten Daten zum Strombezug des jeweiligen Letztverbrauchers.
Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH hat alle an Letztverbraucher gelieferten Strommengen dem ÜNB, Tennet TSO GmbH, unterjährig und im Rahmen der zum 31.05. des Folgejahres zu erstellenden Jahresendabrechnung mitgeteilt. Die Daten der Jahresendabrechnung für das vergangene Kalenderjahr 2015 wurden durch einen Wirtschaftsprüfer (bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) oder einen vereidigten Buchprüfer (bzw. eine Buchprüfungsgesellschaft) geprüft, und ein entsprechendes Testat wurde dem ÜNB, Tennet TSO GmbH, übergeben. Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH hat alle an den ÜNB übermittelten Angaben (Meldung aller an Letztverbraucher gelieferten Strommengen unterjährig und im Rahmen der zum 31.05. des Folgejahres zu erstellenden Jahresendabrechnung) ebenfalls der BNetzA mitgeteilt.
Für das Kalenderjahr 2015 betrug die von den ÜNB veröffentlichte EEG-Umlage 6,170 ct/kWh. Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Strommengen, die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH im Kalenderjahr 2015 an Letztverbraucher lieferte, beträgt die von Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH an den ÜNB, Tennet TSO GmbH, für das Kalenderjahr 2015 zu zahlende EEG-Umlage insgesamt 251.085,68 Euro.