Mitteilungen und Informationen zum Gasnetz

Feststellung des Grundversorgers zum 1. Juli 2024 nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben (§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG) sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Dieser Fakt trifft zum 1. Juli 2021 wieder zu. Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG „das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltkunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.“ Entsprechend der genannten Vorgaben hat die Feststellung ergeben: Der Grundversorger für Gas im zuständigen Netzgebiet der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist die

GEMEINDEWERKE STOCKELSDORF GMBH – Vertrieb.

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist damit in dem vorgenannten Netzgebiet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 zur Grund- und Ersatzversorgung gemäß § 36 und § 38 EnWG verpflichtet. Die bisherigen Energielieferverträge (auch solche der Grundversorgung) behalten ihre Gültigkeit. Einwände gegen das Ergebnis dieser Feststellung können bis zum 31.10.2024 bei der gemäß Landesrecht zuständigen Behörde (Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – Landesregulierungsbehörde Energie) eingelegt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Feststellung des Grundversorgers zum 1. Juli 2021 nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben (§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG) sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Dieser Fakt trifft zum 1. Juli 2021 wieder zu. Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG „das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltkunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.“ Entsprechend der genannten Vorgaben hat die Feststellung ergeben: Der Grundversorger für Gas im zuständigen Netzgebiet der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist die

GEMEINDEWERKE STOCKELSDORF GMBH – Vertrieb.

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist damit in dem vorgenannten Netzgebiet vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 zur Grund- und Ersatzversorgung gemäß § 36 und § 38 EnWG verpflichtet. Die bisherigen Energielieferverträge (auch solche der Grundversorgung) behalten ihre Gültigkeit. Einwände gegen das Ergebnis dieser Feststellung können bis zum 31.10.2021 bei der gemäß Landesrecht zuständigen Behörde (Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – Landesregulierungsbehörde Energie) eingelegt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Abwicklung von Standardlastprofilen

gemäß Punkt 5.4 des BDEW/VKU/GEODE-Leitfadens "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" vom 30.06.2015 der "Kooperationsvereinbarung zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" sind die anwendungsspezifischen und die verfahrensspezifischen Parameter in jeweils einheitlichen Excel-Dateien zu veröffentlichen.

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH wendenfür das Netzgebiet Stockelsdorf ein analytisches Standardlastprofilverfahren mit Optimierungsfaktoren an.
Bei der täglichen Allokation werden bilanzierungsperiodenabhängige, anwendungsspezifische Parameter berücksichtigt. Diese werden den Transportkunden täglich an D-1 bis spätestens 12:00 Uhr per elektronischem Nachrichtenformat SLPASP mitgeteilt.
Bei der Berechnung der täglichen Allokation wird die Restlast D-2 als bilanzierungsperiodenabhäniger, anwendungsspezifischer Parameter berücksichtigt.

Die anwendungsspezifischen und der verfahrensspezifischen Parameter finden Sie tagesaktuell unter nachstehenden Links:

Anwendungsspezifische Parameter (Externer Link - es öffnet sich direkt die Exceldatei)
Verfahrensspezifische Parameter    (Externer Link - es öffnet sich direkt die Exceldatei)

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Veröffentlichung der täglichen Werte im Tabellenblatt „tägl anwend Parameter –optional“ nicht mehr erfolgt. Zur Vermeidung der Doppelung von Datenmeldungen erfolgt die Versendung der Daten ausschließlich über SLPASP.

Standardlastprofilverfahren (ab 01.01.2014)

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH verwenden für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden das erweiterte analytische Lastprofilverfahren mit standardisierte Lastprofile. Zur Anwendung kommen dabei die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München 2005 (TUM2005). Das Verfahren ist in dem BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" (im Folgenden "Leitfaden"), Stand 30. Juni 2011, beschrieben.

Von der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH werden folgende Profile verwendet:

Heizgaskunden:

  • L14 - Einfamilienhaushalte Deutschland, Jahresverbrauch < 50.000 kWh
  • L24 - Mehrfamilienhaushalte Deutschland, Jahresverbrauch > 50.000 kWh
  • Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
  • Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.

Kochgaskunden:

  • HK3 - Kochgas, Jahresverbrauch < 1.000 kWh
  • Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
  • Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.

Gewerbekunden:

  • BA4 - Bäckereien
  • BD4 - Sonstige betriebliche Dienstleistungen
  • BH4 - Beherbergungen
  • GA4 - Gaststätten
  • GB4 - Gartenbau
  • HA4 - Handel
  • KO4 - Bürogebäude
  • MF4 - Haushaltsähnliche
  • MK4 - Metall und KFZ
  • PD4 - Papier
  • WA4 - Wäschereien
  • Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
  • Anwendung der Wochentagsfaktoren gemäß Leitfaden.
  • Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.

Prognose- /Tagesmitteltemperaturen

  • Verwendung der geometrischen Reihe (Viertagesmitteltemperatur).
  • Wetterstation: Lübeck Blankensee (Stations-ID 10156)
Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert

Das im Netz der Gemeindewerke Stockelsdorf verteilte Erdgas unterliegt wie alle natürlichen Stoffe in seiner Zusammensetzung und dem Energiegehalt (Brennwert) natürlichen Schwankungen. Der uns vorgelagerte Netzbetreiber misst täglich den Brennwert des gelieferten Erdgases und errechnet daraus einen durchschnittlichen monatlichen Abrechnungsbrennwert. So können Sie Ihren Energieverbrauch anhand Ihres Zählerstands berechnen: Der Abrechnungsbrennwert errechnet sich aus der Multiplikation des Brennwertes und der Zustandszahl (z-Zahl). Für eine exakte Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird das Kubikmetervolumen (m³) des gelieferten Gases mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert: Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl (z-Zahl) Für das Netzgebiet der Gemeindewerke Stockelsdorf gelten verschienede Zustandszahlen in Abhängigkeit vom Ausspeisedruck. Der Brennwert wird monatlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG) veröffentlicht. Die monatlichen Brennwerte finden Sie jeweils monatsaktuell unter dem Menüpunkt Energiewirtschaft/ Gasveröffentlichungen/ GasNZV.

Wetterdaten ab 01.03.2011:

Für die Allokation der SLP kommen die vom Deutschen Wetterdienst zum Vortag gemeldeten prognostizierten Tagesmitteltemperaturen des Betrachtungstages zur Anwendung. Die Prognosetemperatur für den Betrachtungstag ermittelt sich dabei aus der geometrischen Reihe aus vier Temperaturen gemäß nachstehender Formel:

Temperaturmessstelle
Verwendete Temperaturmessstelle: Lübeck Blankensee

Stations-ID 10156

Veröffentlichung Tenor 3 GeLi GAS

Möglichkeit zur Vereinbarung

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH als Netzbetreiber bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) an. In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung werden zwar UTILMD-Nachrichten zwischen Netzbetreiber und Netznutzer versandt, wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten ist die Änderung jedoch nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig. Allen Netznutzern wird auf Anfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann. Bitte wenden Sie sich mit diesbezüglichen Anfragen an: info@gemeindewerke-stockelsdorf.de

Lastprofilverfahren ab 01.07.2009:

Für die Allokation der SLP kommen die vom Deutschen Wetterdienst zum Vortag gemeldete prognostizierte Tagesmitteltemperatur des Betrachtungszeitraums (folgender Tag) zur Anwendung. Bisher wurden für die Berechnung der SLP-Mengen die einfache Tagesmitteltemperatur gemäß § 29 (4) GasNZV a.F. verwendet. Ab 01.07.2009 wird von uns das Lastprofilverfahren, unter Anwendung der geometrischen Reihe über 4 Tage, durchgeführt. Die Ermittlung der Prognosetemperatur (Äquivalenztemperatur) für den Betrachtungszeitraum unter Verwendung der geometrischen Reihe erfolgt gemäß nachstehender Formel:

Formel

Für den Berechnungsweg und die angesetzte Genauigkeiten wird nach Anlage 4 der P2007/13 vorgegangen.

Mitteilung der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH als Netzbetreiber

Für die Temperaturprognose verwendet die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH als Netzbetreiber die DWD Wetterstation Schleswig mit der Kennziffer: 10035

Mitteilung zur GeLiGas ab dem 01.08.2008

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH Netz bietet in ihrem Netzgebiet Lieferanten die Möglichkeit, übergangsweise voraussichtlich bis zum 01.10.2008 abweichend von den Vorgaben der „Festlegungeinheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas“ vom 20.08.2007 (BK7-06-067) die Daten bei der Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bei der Belieferung von Letztverbrauchern mit Gas in folgenden Datenformaten auszutauschen:

  • Excel (csv und xls-Format)
  • PDF oder Word-Format

via E-Mail: info@gemeindewerke-stockelsdorf.de

Mitteilung zum Gebrauchmachens von Tenor 4 GeLi Gas

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH (Netz) macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu Ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 4 des Tenors der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (AZ.: BK7-06-067) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen diskriminierungsfrei im Sinne dieser Regelung zur Verfügung gestellt werden. Stockelsdorf, 28.07.2008

Genehmigungsantrag für Netzentgelte

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH hat am 30.Januar 2006 einen Genehmigungsantrag für Netzentgelte Gas nach dem neuen Energiewirtschaftgesetz und den dazugehörigen Verordnungen GasNetzentgeltverordnung (GasNEV) und GasNetzzugangsverordnung (GasNZV) an die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde in Bonn gestellt. Die Bundesnetzagentur hat nun 6 Monate Zeit, den Antrag der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zu prüfen. Am 11.Juni 2007 haben die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ihren Bescheid über die Netzgelte mit Gültigkeit bis zum 31.03.2008 für das Gasnetz erhalten. Diese Entgelte beinhalten eine Kostenwälzung des vorgelagerten Netzbetreibers Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH hat sich dazu entschieden, einen Verlängerungsantrag für die bisher genehmigten Entgelte zu stellen. Dieser Antrag wurde von der Bundesnetzagentur am 15.04.2008 positiv beschieden, sodaß die bisherigen Entgelte bis zum 31.12.2008 weiterhin gültig sind.
Seit dem Beginn der Anreizregulierung am 01.01.2009 gelten ebenfalls neue Gasnetzentgelte.
Das jeweils aktuelle Preisblatt für die Netzentgelte finden Sie hier.

Information zu den Anschluss- und Versorgungsbedingungen Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) neu ab 08.11.2006

Ergänzende Bedingungen zu NDAV ab 01.02.2007 Antrag auf Netzanschluss Gas Veröffentlichung gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 NDAV Am 08.11.2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung – NDAV vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2485) in Kraft getreten. Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH macht hiermit von ihrem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangen von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage mit Wirkung zum 01.02.2007. Dies bedeutet, dass ab 01.02.2007 die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH begründeten Niederdruckanschlussverhältnissen sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten. Die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind im Internet verfügbar und können selbstverständlich unentgeltlich während der Öffnungszeiten in den Geschäftsräumen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH eingesehen und bezogen werden.

Technische Mindestanforderungen für den Anschluss an das Gasversorungsnetz der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH gem. § 19 (2) EnWG

Für den Netzanschluss gelten die technischen Mindestanforderungen gemäß: Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Markt. Der Anwendungsbereich gilt für Gasversorgungsnetze mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie und für Gase nach dem DVGW Arbeitsblatt G 262. Die Anwendung dieser technischen Regel gewährleistet objektiv und diskriminierungsfrei die Interoperabilität von Gasversorgungsnetzen,den korrekten Anschluss an Gasversorgungsnetze und eine korrekte Abrechnung der Transporte zwischen Netzbetreibern und ihren Transportkunden sowie zwischen den Netzbetreibern untereinander. Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasversorgungsnetzen und -anlagen gelten weiterhin die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Technisches Regelwerk in der jeweiligen aktuellen Fassung insbesonders: - DVGW Regelwerk - DIN Normen - VDE Regelwerk - UVV der Berufsgenossenschaft - Arbeitsblatt G2000 Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 ist somit ein erster Schritt zur Vervollständigung des nationalen Ordnungsrahmens, mit dem Ziel, grundlegend Mindestanforderungen an Interoperabilität und den Anschluss an Gasversorgungsnetze zu formulieren. Insbesondere verweisen wir im Rahmen der Erzeugung von Mischgasen auf das DVGW Arbeitsblatt G260 - Gasbeschaffenheit und das DVGW Arbeitsblatt - Gasabrechnung. Weitere Veröffentlichungspflichten nach dem EnWG Gas Veröffentlichungen Gasnetzkarte der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH Gasnetzkarte (Bundesweit) des BDEW Sie werden dann auf die entsprechenden Seiten weitergeleitet.