Aktuelle Meldungen

Infos zu künftigen Abrechnungen

Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH rechnet Strom, Wasser und Gas in einem 1-jährlichen Turnus zum 31.12. des Kalenderjahres ab. Um eine unnötige Stornierung Ihrer Jahresrechnung zu vermeiden, möchten wir Sie bitten den Zählerstand zum Jahresende (31.12.) bis spätestens 05.01. des Folgejahres abzulesen und den Gemeindewerken schriftlich mitzuteilen. Diese Jahresrechnung ist kostenfrei.

Eine Ablesung unterjährlich wird als Zwischenablesung in Ihrer Kundendatei hinterlegt und dient zur besseren Plausibilität am Jahresende. Hierzu werden Sie von den Gemeindewerken jedoch nicht aufgefordert. Diese Zwischenablesung ist eine freiwillige Leistung Ihrerseits.

Eine darauf basierende Zwischenabrechnung innerhalb eines laufenden Jahres ist möglich, muss jedoch schriftlich oder per Mail von Ihnen angefordert werden. Alleine die Meldung eines zusätzlichen Zählerstandes führt nicht automatisch zu einer zusätzlichen Abrechnung. Dies auch deshalb, um zusätzlichen Aufwand, der durch diese Abrechnung entsteht auch in Ihrem Sinne zu vermeiden. Wünschen Sie explizit eine zusätzliche Abrechnung, so berechnen die Gemeindewerke grundsätzlich den damit verbundenen Mehraufwand und stellen die Kosten in Höhe von 12,00 € dem Kunden in Rechnung. Der Preis für diese Abrechnung besteht aus einem Dienstleistungsentgelt des örtlichen Netz- und Messstellenbetreibers zur unterjährigen Ablesung sowie einer Bearbeitungspauschale für den Aufwand der Abrechnung. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung.

-> Die Zwischenabrechnung zum 31.03.2024 ist einmalig kostenfrei, muss jedoch schriftlich angefordert werden.

 

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